AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EF Equity Forum UG (haftungsbeschränkt), Berger Straße 145,
60385 Frankfurt / Main (im Folgenden abgekürzt: „EQF")


1. Geltung

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Preisangaben sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

2. Angebot und Abschluss

2.1 Sämtliche Angebote sind bis zur Bestätigung durch den Kunden und Rückbestätigung durch „EQF" stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für „EQF" unverbindlich.

2.2 Die Weitergabe von „EQF"-Angeboten an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung von „EQF" erlaubt.

2.3 Alle Preisangaben pro Teilnehmer sowie Preisangaben für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen werden auf Basis von Angeboten und Preisangaben der Leistungsträger, bei ausländischen Leistungsträgern (außerhalb Euro-Zone) nach dem Wechselkurs des Angebotsdatums erstellt.

2.4 Alle Kalkulationen unterliegen den im Angebot definierten Bezugsgrößen. Abweichungen von diesen Bezugsgrößen erfordern gegebenenfalls eine neue Kalkulation und berechtigen „EQF" zur Anpassung des Budgets. Erhebliche Budgetabweichungen (+/- 10% oder mehr), sind dem Kunden unaufgefordert schriftlich von „EQF" mitzuteilen.

2.5 Für Konzeptionen von Kommunikationsmaßnahmen, die von „EQF" auf Anfrage hin angefertigt werden, berechnet „EQF" ein Honorar von 1% des vorgegebenen Budgets, mindestens jedoch EUR 1.000. Ist ein Budget nicht vorgegeben, gilt im Zweifel der angebotene Auftragswert als Bezugsgröße. Das Konzeptionshonorar ist fällig bei Absage/Stornierung. Bei Beauftragung erfolgt eine entsprechende Verrechnung mit dem Honorar.

2.6 Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen, die in erheblichem Maße budgetrelevant sind (d.h. mehr als 10% vom Auftragswert abweichen), bedürfen der schriftlichen Information. Widerspricht die andere Partei nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen, gilt die Nebenabrede bzw. Änderung als angenommen.

2.7 Erhöhen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Vertragsabschluss die Gestehungskosten, ist „EQF" berechtigt, die vereinbarten Preise um die nachweisbare Erhöhung anzupassen. Dies gilt jedoch nicht für Verträge mit Pauschalhonoraren.

3. Rücktritt vom Vertrag

3.1 Tritt der Kunde, ohne eines „EQF" zurechenbaren Grundes vom Vertrag zurück, so steht „EQF" als Ersatz, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, eine Vergütung, zzgl. Mehrwertsteuer, zu, es denn, das ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist:

  • nach Auftragserteilung bis 90 Tage vor Veranstaltung: 25%
  • 89 - 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
  • 59 - 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75%
  • 29 - 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%

3.2 Alle bis dahin entstandenen Kosten sowie vereinbarte Vergütungen sowie das unter § 3.1 definierte anteilige Honorar sind ungekürzt innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig.

3.3 Vorausleistungen an Leistungsträger, die „EQF" aus vom Kunden geleisteten Anzahlungen erbracht hat, werden insoweit zurückerstattet, als sie an „EQF" von den betreffenden Leistungsträgern zurückgezahlt werden. „EQF" ist nicht verpflichtet, wegen der Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diesbezügliche Ansprüche tritt „EQF" an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.

3.4 Im Falle einer Verschiebung des Projektdatums durch den Kunden bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen 10% des vereinbarten Auftragswertes bzw. Honorars als Umbuchungsgebühr zuzüglich aller bis dahin entstandenen Eigen- und Fremdkosten, wenn das Projekt innerhalb der nächsten 6 Monate abgewickelt wird.

4. Rücktritt infolge höherer Gewalt

4.1 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs-/handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug von Landerechten, Grenzschließungen, etc.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder gleichgewichtige Vorfälle, und zwar gleichgültig, ob diese bei „EQF" oder seinen Leistungsträgern eintreten, berechtigen beide Teile zum Rücktritt.

4.2 Im Falle des Rücktritts kann „EQF" für erbrachte o. noch zu erbringende Leistungen eine nach §471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

4.3 Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittgrundes zu erklären.

5. Zahlungen

5.1 Mit der Auftragserteilung werden 30% des vereinbarten Honorars sofort fällig, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart wurde. Bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn sind 90% des vereinbarten Honorars so fällig, dass „EQF" über den Betrag verfügen kann.

5.2 Grundsätzlich ist der Finanz- und Zahlungsplan verbindlicher Vertragsbestandteil für das jeweilige Projekt. Wird kein Finanz-/ Zahlungsplan erstellt, gelten die unter § 3.1 genannten Termine als Zahlungsziele.

5.3 Depositzahlungen, die zur Sicherstellung von Fremddienstleistungen an Dritte zu zahlen sind, werden von „EQF" gesondert in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit von Anzahlungen ist vom Auftraggeber zur Sicherstellung der Leistungen einzuhalten. Das Risiko einer verspäteten Wertstellung auf der von „EQF" angegebenen Kontoverbindung und damit einhergehender Leistungsstornierungen und Kosten trägt der Auftraggeber in vollem Umfang.

5.4 Personalkosten für vom Auftrag abweichende Sonderleistungen und zusätzliche Bestellungen vor, während und nach der Veranstaltung werden pauschal mit 650 € pro Tag / Person zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

5.5 Reisekosten werden nach effektivem Aufwand weiterberechnet. Zugrunde gelegt werden bei Flugreisen Buchungen in der Business-Class, bei Bahnfahrten Buchungen in der 1. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit € 0,50 pro gefahrenen Kilometer berechnet. Reisekosten im Rhein-MainGebiet (Radius 50 km) werden nicht berechnet.

5.6 Fungiert „EQF" im Kundenauftrag als Generalunternehmer so werden für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs pauschal 4,5% auf den gesamten Rechnungsnettobetrag zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Diese Dienstleistung beinhaltet die sachliche und fachliche Überprüfung der Rechnungsinhalte, die termingerechte Einhaltung der Zahlungsziele, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie die Dokumentation sämtlicher projektspezifischen Buchhaltungsunterlagen.

5.7 Ist der Kunde Kaufmann i. S. des HGB, so ist er zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Herabsetzung des Kaufpreises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstrittig sind.

5.8 Der Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten einverstanden.

6. Lieferung, Leistung, Abnahme

6.1 Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Teilnehmernamen sowie die vereinbarten Anzahlungen rechtzeitig und vertragsmäßig zur Verfügung gestellt hat.

6.2 Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch „EQF" veranlasst sind und nicht den Gesamtzuschnitt des Projektes beeinträchtigen.

6.3 Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen und Leistungen von durch „EQF" beauftragte Leistungsträger haftet „EQF" nicht, verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen Leistungsträger an den Kunden abzutreten.

6.4 Bei Sonder- und Druckerzeugnissen sind Mehr-/Minderlieferungen bis 10% und geringfügige Farbabweichungen zulässig.

6.5 Bei Veranstaltungen sind Beanstandungen unverzüglich nach Auftreten gegenüber „EQF" bzw. ihrem vor Ort tätigen verantwortlichen Projektleiter zu erklären, damit möglichst sofort Abhilfe geschaffen werden kann. Ist dies nicht möglich oder fehlgeschlagen, so ist dies unter Wiederholung der Beanstandung spätestens 3 Werktage nach Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber „EQF" zu erklären.

6.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die „EQF" die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Leistungsträgern von „EQF" oder deren Sublieferanten eintreten - hat „EQF" auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen „EQF", die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und „EQF" erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag nicht vollständig erfüllen zu können.

7. Beanstandung bei Sachlieferungen

7.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen.

7.2 Bei berechtigten Beanstandungen leistet „EQF" nach seiner Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Die Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile.

7.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde „EQF" die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; sonst entfällt die Gewährleistung.

7.4 Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist die Haftung auf Gewährleistung und Nachbesserung beschränkt.

8. Haftung

8.1 Allgemeine Haftungsbeschränkungen:
Für Schäden des Kunden haftet „EQF" nur soweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht direkte Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht sind und solche Mangelschäden, gegen welche die zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten.
Haftet „EQF" nach Vorstehendem, darf die Verpflichtung zum Schadenersatz den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den „EQF" bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der ihr dann bekannten Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Die in diesem Abschnitt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von „EQF". Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit „EQF" selbst oder deren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen sollte. „EQF" haftet nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

8.2 Grundsätzlich vermittelt „EQF" ausschließlich Fremddienstleistungen und haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

8.3 „EQF" haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Dies gilt insbesondere für kurzfristig vor Ort anberaumte Zusatzbestellungen.

9. Eigenwerbung

„EQF" verwendet Kundennamen und allgemeine Projektangaben zum Zweck der Eigenwerbung. Im Bedarfsfall kann ein Kunde der Veröffentlichung von Firmennamen und | oder Logo jederzeit formlos widersprechen.

10. Urheberrecht

10.1 Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von „EQF" erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Konzeptionen und dergleichen, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung bei „EQF".

10.2 Werden Erzeugnisse nach den vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und dergleichen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Prüfung, ob dadurch keine Schutzrecht Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, „EQF" von allen eventuellen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.

11. Übertragung von Rechten, anzuwendendes Recht und Teilunwirksamkeit

11.1 Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung von „EQF" nicht auf Dritte übertragen.

11.2 Es gilt das Recht der der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von „EQF" -- zurzeit Frankfurt am Main.

Stand: 1. Juni 2021